AUTOLIFT PRODUCTION s.r.o., gültig ab 1.11.2019
Allgemeines
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln gegenseitige Rechte und Pflichten zwischen dem Unternehmen AUTOLIFT PRODUCTION s.r.o. mit Sitz Příkop 838/6, 602 00 Brno, eingetragen im vom Kreisgericht in Brno geführten Handelsregister, Abteilung C, Einlage 91671, HR-Nr.: 04741269 mit der Betriebsstätte und Zustellungsadresse K Rakůvkám (Gelände an der D1), 594 01 Velké Meziříčí, Tel.: 777 742 020, E-Mail: info@autoliftproduction.com und dem Käufer, die im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrags entstehen, aufgrund dessen das Unternehmen verpflichtet wird, dem Käufer Ware zu liefern, wobei der Käufer verpflichtet wird, dem Unternehmen den Kaufpreis zu bezahlen. Der Kaufpreis kann in Bar, per Nachnahme oder aufgrund einer Vorauszahlungsrechnung (mehr unter „11. Geschäftskontakt“) bezahlt werden.
b) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Teil jedes Kaufvertrags, sofern zwischen dem Käufer und dem Unternehmen nicht anders schriftlich vereinbart wurde. Wenn zwischen dem Unternehmen und dem Käufer ein schriftlicher Kaufvertrag oder ein Rahmenvertrag über Warenlieferungen geschlossen wurde, haben diese schriftlichen Verträge im Falle eines Widerspruchs zwischen ihren Bestimmungen und den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang vor dem Wortlaut dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
c) Wenn der Käufer ein Verbraucher ist, beziehen sich auf die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen ihm und dem Unternehmen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im möglichst breiten Umfang, damit alle Rechte des Verbrauchers im nach dem im Bürgerlichen Gesetzbuch und nach anderen Rechtsvorschriften geforderten Umfang eingehalten werden. Wenn es eine Diskrepanz zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Reklamationsordnung und dem Kaufvertrag gibt, gelten immer die für den Verbraucher vorteilhaftesten Bestimmungen.
Begriffserklärung
a) "Preis" bezeichnet den aktuellen Preis der Waren zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags, der unter www.autoliftproduction.com veröffentlicht wird und auch in der Betriebsstätte des Unternehmens erhältlich ist.
b) "Warendokumente" sind schriftliche Materialien wie Gebrauchsanweisungen, häufig gestellte Fragen, Sicherheitshinweise, Garantiekarten usw. in Bezug auf die gelieferten Waren, die dem Käufer zur Verfügung gestellt werden. Alle Dokumente für die Waren sind auch in elektronischer Form unter https://www.autoliftproduction.com/de-de/manuals erhältlich.
c) "E-Shop" bezeichnet einen Online-Shop, der vom Unternehmen unter https://www.autoliftproduction.com/de-de/ betrieben wird, wo der Käufer vom Unternehmen Waren (Vorschlag zum Abschluss eines Kaufvertrags) kaufen kann.
(d) "Kaufpreis" bezeichnet den Preis, der gemäß der zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültigen Preisliste ermittelt wurde, den der Käufer verpflichtet ist, für die gelieferte Ware an das Unternehmen zu zahlen.
(e) „Kaufvertrag“ bezeichnet einen Kaufvertrag, der gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gemäß den Bestimmungen des §§ 2079 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches abgeschlossen wurde.
(f) „Käufer“ bezeichnet einen Verbraucher oder Unternehmer, der mit dem Unternehmen einen Kaufvertrag abgeschlossen oder einen Vorschlag auf Kaufvertrag gemacht hat.
(g) „Vorschlag“ bezeichnet einen Vorschlag zum Abschluss eines Kaufvertrags durch den Käufer gegenüber dem Unternehmen im Sinne von § 1731 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
(h) „Bürgerliches Gesetzbuch“ bezeichnet das Gesetz Nr. 89/2012 Slg., das Bürgerliche Gesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung.
(i) "Allgemeine Geschäftsbedingungen" bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ab dem aufgeführten Datum gültig und wirksam sind.
(j) „Unternehmer“ bezeichnet im Sinne der §§ 420 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Person, die einen Kaufvertrag im Zusammenhang mit dem eigenen Geschäft, der Produktion oder einer ähnlichen Tätigkeit oder während selbständiger Ausübung seines Berufes abschließt.
k) "Verbraucher" bezeichnet einen Käufer, der außerhalb seines Geschäftsbereichs oder außerhalb des Rahmens der selbständigen Ausübung seines Berufs einen Kaufvertrag mit dem Unternehmen abschließt oder mit dem Unternehmen anders verhandelt.
(l) „Parteien“ bezeichnet die gemeinsame Bezeichnung für das Unternehmen und den Käufer. Jeder von ihnen einzeln im Folgenden nur als "Partei" genannt.
(m) „Waren“ bezeichnet die Produkte, die im Katalog oder auf der Website des Unternehmens im Wortlaut, der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags gilt, aufgeführt sind und Gegenstand dieser beiden Verträge, ggf. Gegenstand des Kaufvertrags sind.
Abschluss des Kaufvertrags
Der Kaufvertrag kann zwischen den Parteien geschlossen werden:
a) schriftlich, dh durch Unterzeichnung des Kaufvertrags auf einer Urkunde oder durch die Abgabe eines schriftlichen Vorschlags durch den Käufer und seine schriftliche Genehmigung durch das Unternehmen,
b) mündlich, dh durch Abgabe eines mündlichen Vorschlags des Käufers und seiner mündlichen Genehmigung durch das Unternehmen,
c) Online über E-Shop
d) persönlich in den Geschäftsräumen des Unternehmens
e) per Telefon oder E-Mail
Das Unternehmen ist berechtigt, den Vorschlag im Falle des Abschlusses eines Kaufvertrags mit dem Käufer durch Lieferung der Waren an die im Angebot angegebene Adresse zu genehmigen. In diesem Fall wird der Kaufvertrag zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware an den Käufer abgeschlossen.
Aktionswaren:
Die Parteien vereinbaren, dass alle Bestimmungen des Kaufvertrags und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aktionswaren ohne Einschränkungen gelten, sofern nicht anders angegeben wird.
Lieferung der Waren
Die Ware wird an den im Rahmen des Kaufvorgangs im E-Shop vereinbarten Ort, in der Regel an den Sitzplatz, die Betriebsstätte oder den Wohnsitz des Käufers, den er bestimmt, geliefert. Das Unternehmen stellt die Lieferung der Waren gemäß der Vereinbarung der Parteien sicher. Die Ware kann nach Absprache in der Betriebsstätte des Unternehmens persönlich abgeholt werden. Wenn der Erfüllungsort der Sitz, die Betriebsstätte oder der Wohnsitz ist, beträgt die Lieferfrist der Waren in der Regel 3-5 Werktage ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags, sofern für eine bestimmte Ware ausnahmsweise etwas anderes nicht angegeben oder vereinbart wurde.
Kaufpreis, Transportkosten, Verpackungskosten
Die Kaufpreise sind in der Preisliste oder im E-Shop aufgeführt. Eventuelle Rabatte werden individuell gewährt. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Kaufpreise zu ändern. Aktuelle Preise sind im E-Shop für die jeweiligen Waren aufgeführt. Es ist nicht möglich, die Kaufpreise für die Waren, für die der Kaufvertrag abgeschlossen wurde, ohne Zustimmung des Käufers zu ändern.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Unternehmen den gemäß der Preisliste, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags gültig ist, ermittelten Kaufpreis für gelieferte Ware zu zahlen, sofern nicht beide Parteien ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Im Zweifelsfall oder bei Streitigkeiten ist der Käufer verpflichtet, den auf der Rechnung / dem Lieferschein, den der Käufer bei Lieferung der Ware unterschreibt, angegebenen Kaufpreis (ggf. zusammen mit den Transportkosten) zu zahlen.
Der Kaufpreis der Ware beinhaltet keine Transportkosten, sofern im E-Shop nichts anderes angegeben ist - zum Beispiel: kostenloser Transport. Wenn die Waren nach Abschluss des Kaufvertrags direkt vom Unternehmen geliefert werden, können zum Kaufpreis Transportkosten hinzugerechnet werden.
Nach Abschluss des Kaufvertrags kann das Unternehmen mit der Lieferung der Waren an den Käufer seinen Vertragsspediteur beauftragen. In diesem Fall wird zum Kaufpreis eine Transportgebühr in Höhe, wie vom Vertragsspediteur berechnet wurde, in Rechnung gestellt. Über die Höhe der Gebühr wird der Käufer im Voraus informiert; dies trifft nicht zu, wenn es sich um eine Lieferung von Waren handelt, bei der ausdrücklich angegeben wird, dass es sich um kostenlosen Versand handelt.
Wird die Ware vom Käufer nicht in der Betriebsstätte des Unternehmens abgeholt, ist das Unternehmen verpflichtet die Ware auf übliche Art und Weise zu verpacken. Die Verpackungskosten sind bereits im Kaufpreis enthalten.
Eigentumsrecht und Fälligkeit des Kaufpreises
Das Risiko einer Beschädigung der Ware geht mit Lieferung der Ware auf den Käufer über. Das Eigentumsrecht für die gelieferte Ware geht auf den Käufer erst am Tag der vollständigen Zahlung des Kaufpreises über.
Der Kaufpreis (ggf. die Transportgebühr) ist bei Nachnahme zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware an den Käufer zu zahlen.
Wird die Ware mit der Zahlungsbedingung der Vorrechnung bestellt, zahlt der Käufer per Überweisung an das auf der Rechnung / dem Lieferschein angegebene Konto des Unternehmens. Die Ware wird dann in der Regel an den Spediteur innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Eingang dieser Zahlung auf das Konto des Unternehmens übergeben, sofern nicht anders vereinbart.
Wenn der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises im Rückstand ist, ist das Unternehmen berechtigt, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, die Bestellung des Käufers zu stornieren.
Rückgabe und Rückerstattung
Das gesetzliche Widerrufsrecht und die freiwillige Rückgabe sind in der Rückgabe- und Rückerstattungsrichtlinie geregelt.
Gewährleistung, Reklamation der Waren
Mängelvorwürfe und jegliche Reklamationen unterliegen der Reklamationsordnung, die ein integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, und den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Die reklamierten Waren werden in der Betriebsstätte des Unternehmens und nur innerhalb der Gültigkeit der Garantiezeit angenommen. Die Reklamationsordnung wird unter www.autoliftproduction.com veröffentlicht.
Das Unternehmen wird die Reklamation vor Ort, in begründeten Fällen innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Beanspruchung der Reklamation, erledigen. Die Reklamation wird vom Servicetechniker des Unternehmens geprüft.
In Übereinstimmung mit § 2112 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: wenn der Käufer den Mangel nicht unverzüglich meldet, nachdem er es bei rechtzeitiger Kontrolle und bei ausreichender Sorgfalt feststellten gekonnt hätte, muss ihm kein Recht von der mangelhaften Leistung anerkannt werden.
Das Unternehmen haftet bei den zu einem niedrigeren Preis verkauften Waren nicht für Mängel, aufgrund deren der Preis niedriger vereinbart wurde (insbesondere beim Verkauf von Gebrauchtwaren, die als Probe gedient haben), weiter für Verschleiß der Waren, der durch ihren normalen Gebrauch verursacht wird, bei gebrauchten Waren für Mängel, die dem Nutzungsgrad oder Verschleiß entsprechen, den die Waren bei der Übernahme durch den Käufer hatten, weiter für Mängel im Zusammenhang mit der Verwendung der Waren unter Verstoß gegen die Betriebsanleitung oder wenn es sich aus dem Sachverhalt ergibt. Reklamationen gelten nicht für die Abnutzung der Ware, die durch die übliche Verwendung verursacht wird.
Unter der Bedingung des § 1924 des Bürgerlichen Gesetzbuches hat der Käufer Anspruch auf zweckmäßige Erstattung von Kosten, die zweckmäßig bei der Einreichung einer Reklamation entstanden sind.
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, dem Käufer in Ausnahmefällen die bestellten Waren nicht zu liefern, insbesondere wenn der E-Shop irrtümlich offensichtlich falsche oder nicht standardmäßige Angaben insbesondere über die ausgewählten Waren, deren Preis oder Liefertermin aufgeführt hat oder wenn die Ware ausverkauft ist. In solchen Fällen verpflichtet sich das Unternehmen, den bezahlten finanziellen Betrag an den Käufer auf der Grundlage des Kaufvertrags zurückzuzahlen.
Schutz personenbezogener Daten
Der Schutz personenbezogener Daten des Käufers, der eine natürliche Person ist, ist durch die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz von Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten und dem freien Datenverkehr und über die Aufhebung der Richtlinie 95/46 / EG gesetzlich geregelt.
Schlussbestimmungen
Die Parteien vereinbaren, dass die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers Vorrang haben.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für den Käufer und das Unternehmen ab dem Datum des Abschlusses des jeweiligen Kaufvertrags verbindlich. Das Unternehmen ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in angemessenem Umfang durch Herausgabe neuer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn ein vernünftiger Bedarf an den Veränderungen besteht, zu ändern, zu ergänzen oder zu stornieren.
Durch Unterzeichnung des Kaufvertrags oder durch Kauf unter https://www.autoliftproduction.com/de-de/ bestätigt der Käufer, dass er mit dem Inhalt der Geschäftsbedingungen und vollständig vertraut ist, dass er sie ausdrücklich akzeptiert, dass er die Bedeutung aller verwendeten Begriffe und Klauseln kennt und dass alle Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vernünftigerweise zu erwarten sind.
Wenn der Käufer ein Verbraucher ist, hat er das Recht, Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag mit dem Unternehmen gemäß § 20d ff. Gesetz Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz,
in der geänderten Fassung, und zwar mittels der tschechischen Handelsinspektionsbehörde (www.coi.cz) außergerichtlich beizulegen.
Wenn der Käufer ein Verbraucher ist, hat er auch das Recht, gegebenenfalls eine außergerichtliche Beilegung eines eventuellen Streits aus dem Kaufvertrag mit dem Unternehmen über eine europäische Plattform zur Beilegung der Streitigkeiten (http://ec.europa.eu/consumers/odr) online einzuleiten.
Der Kaufvertrag und alle sich daraus ergebenden Beziehungen unterliegen den Gesetzen der Tschechischen Republik.
Für die Beilegung von Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag oder dem Rahmenvertrag sind die allgemeinen Gerichte der Tschechischen Republik zuständig.
Geschäftskontakt
Sitz der Gesellschaft: AUTOLIFT PRODUCTION s.r.o. mit Sitz Příkop 838/6, 602 00 Brno
Betriebsstätte des Unternehmens: K Rakůvkám (Gelände an der D1), 594 01 Velké Meziříčí
Bankverbindung: 1119863 / 2060 Diese Geschäftsbedingungen treten am 1. März 2020 in Kraft und in Wirksamkeit.
Reklamationsordnung des Unternehmens
Reklamationsordnung des Unternehmens AUTOLIFT PRODUCTION s.r.o.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Diese Reklamationsordnung („Reklamationsordnung“) bezieht sich auf das Abschließen von jeglichen Kaufverträgen über Warenkauf zwischen dem Unternehmen AUTOLIFT PRODUCTION s.r.o. mit Sitz Příkop 838/6, 602 00 Brno, eingetragen im vom Kreisgericht in Brno geführten Handelsregister, Abteilung C, Einlage 91671, HR-Nr.: 04741269 mit der Betriebsstätte und Zustellungsadresse K Rakůvkám (Gelände an der D1), 594 01 Velké Meziříčí, Tel.: 777 742 020, E-Mail info@autoliftproduction.com und dem Endkunden, der ein Verbraucher ist („Käufer“), die im E-Shop des Unternehmens (ggf. in der Betriebsstätte) erfolgen und ist ein integraler Bestandteil eines jeden Kaufvertrages zwischen dem Unternehmen und dem Käufer zum Kauf von neuen Waren („Kaufvertrag“), es sei denn, die Parteien haben abweichend vereinbart. Für den Ausschluss jeglicher Zweifel gilt, dass der mittels Fernkommunikationsmittel geschlossene Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Käufer, dies gilt z.B. für telefonische und elektronische Bestellungen, auch als ein Kaufvertrag angesehen wird. Auf Kaufverträge nach dem vorangegangenen Satz bezieht sich ebenfalls diese Reklamationsordnung.
Die Reklamationsordnung richtet sich nach der Rechtsregelung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und nach dem Gesetz Nr. 634/1992 Slg., über den Verbraucherschutz in jeweils aktueller Fassung.
Die Reklamationsordnung wird auch in dem Fall angemessen verwendet, wenn der Käufer kein Verbraucher im Sinne des § 419 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist, es sei denn, im Kaufvertrag, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der Reklamationsordnung oder zwischen den Parteien wurde anders vereinbart.
Begriffserklärung
a) "Preis" bezeichnet den aktuellen Preis der Waren zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags, der unter www.autoliftproduction.com veröffentlicht wird und auch am Standort des Unternehmens erhältlich ist.
Das Unternehmen bewahrt sich das Recht auf Preisänderungen in der Preisliste. Der Käufer ist vor dem Kaufvertragsschluss über den Preis der Waren immer ordnungsgemäß informiert.
b) "Kaufpreis" bezeichnet den Preis, der gemäß der zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültigen Preisliste ermittelt wurde, den der Käufer verpflichtet ist, für die gelieferte Ware an das Unternehmen zu zahlen.
c) „Kaufvertrag“ bezeichnet einen Kaufvertrag gemäß dieser Reklamationsordnung, der gemäß den Bestimmungen der §§ 2079 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches abgeschlossen wurde.
d) „Käufer“ bezeichnet einen Verbraucher oder Unternehmer, der mit dem Unternehmen einen Kaufvertrag abgeschlossen hat.
e) „Bürgerliches Gesetzbuch“ bezeichnet das Gesetz Nr. 89/2012 Slg., das Bürgerliche Gesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung.
f) „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ bezeichnet das Dokument des Unternehmens „Allgemeine Geschäftsbedingungen“, die ein integraler Bestandteil jedes Kaufvertrages sind und der Käufer wurde mit seinem Inhalt vertraut gemacht.
g) „Reklamationsordnung“ bezeichnet diese Reklamationsordnung des Unternehmens AUTOLIFT PRODUCTION s.r.o., wirksam seit 1. 11. 2019.
h) „Unternehmen“ bedeutet wie im Artikel 1. Dieser Reklamationsordnung definiert.
i) "Verbraucher" bezeichnet einen Käufer, der außerhalb seines Geschäftsbereichs oder außerhalb des Rahmens der selbständigen Ausübung seines Berufs einen Kaufvertrag mit dem Unternehmen abschließt oder mit dem Unternehmen anders verhandelt.
j) „Parteien“ bezeichnet die gemeinsame Bezeichnung für das Unternehmen und den Käufer. Jeder von ihnen einzeln im Folgenden nur als "Partei" genannt.
k) „Waren“ bezeichnet die Produkte, die im Katalog oder auf der Website des Unternehmens im Wortlaut, der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags gilt, aufgeführt sind und Gegenstand des Kaufvertrags sind.
RECHTE AUS MANGELHAFTER LEISTUNG UND FREIWILLIGER QUALITÄTSGARANTIE
Das Unternehmen haftet gegenüber dem Käufer dafür, dass die Waren nach Erhalt beim Käufer keine Mängel aufweisen, dh sie entsprechen dem Kaufvertrag und haben die vom Unternehmen (dh vom Hersteller) oder vom Lieferanten des Unternehmens beschriebenen Qualitäts- und Nutzeigenschaften oder Eigenschaften, die aufgrund von Werbung oder Angaben an der Warenverpackung oder in der Gebrauchsanweisung erwartet werden, oder die Qualität und nützliche Eigenschaften, die für eine Sache dieser Art üblich sind.
Das Unternehmen haftet gegenüber dem Käufer auch dafür, dass die Waren, wenn sie vom Käufer übernommen werden, den Anforderungen der gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, in der erforderlichen Menge vorliegen und dem vom Unternehmen angegebenen Zweck für die Verwendung der Waren entsprechen oder für den Zweck geeignet sind, zu dem die Waren normalerweise verwendet werden.
Für den Fall, dass die Ware bei Lieferung einen offensichtlichen Mangel aufweist oder wenn die Ware in einer beschädigten Transportverpackung geliefert wird, ist der Käufer berechtigt, die Ware nicht anzunehmen und das Unternehmen unverzüglich darüber zu informieren. Der Käufer ist berechtigt, die Rechte aus mangelhafter Leistung innerhalb von 24 Monaten ab dem Datum der Übernahme der Ware durch den Käufer auszuüben. Bei einigen Warensorten (ausdrücklich vom Unternehmen gekennzeichnet) wird dann eine freiwillige Qualitätsgarantie für eine Dauer von 36 Monaten ab dem Datum des Eingangs der Waren beim Käufer gewährleistet. Die Länge der Garantiezeit ist im Gebrauchsanweisung / in der Garantiekarte angegeben. Wenn der Käufer den Kaufvertrag im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit abschließt (oder wenn der Käufer kein Verbraucher ist), kann die Frist für die Ausübung von Rechten aus fehlerhafter Leistung für ein Warensortiment weniger als 24 Monate (in der Regel 12 Monate) betragen.
Die Bestimmung nach dem vorstehenden Satz gilt auch dann, wenn der Käufer ein Verbraucher ist, und zwar gemäß § 2167 BGB. Darüber hinaus gelten die Rechte aus Leistungsmängeln für Mängel, die zum Zeitpunkt der Übertragung des Risikos einer Sachbeschädigung bestanden, auch wenn diese später erkennbar wurden. Die freiwillige Qualitätsgarantie gilt dann für Mängel, die während der vom Unternehmen ausdrücklich gewährten Gewährleistungsfrist auftreten, unabhängig davon, ob sie zum Zeitpunkt des Wareneingangs beim Käufer bereits bestanden oder später aufgetreten sind.
In die Frist von der Ausübung der Rechte aus der mangelhaften Leistung wird die Zeit von der Ausübung der berechtigten Reklamation bis zu ihrer Beilegung nicht eingerechnet.
Vor Unterzeichnung der Rechnung oder des Lieferscheins (Übernahme der Ware) ist der Käufer verpflichtet, die Ware ordnungsgemäß auf quantitative oder qualitative Mängel zu untersuchen.
Wenn der Käufer beschließt, die Waren gemäß dieser Reklamationsordnung nicht anzunehmen oder wenn die Waren nicht an ihn geliefert wurden, ist er verpflichtet, das Unternehmen unverzüglich (oder innerhalb der zwischen den Parteien vereinbarten Frist) zu informieren.
Fehlerhafte Leistungsrechte gelten nicht für den normalen Verschleiß des Artikels, der durch seinen normalen Gebrauch verursacht wird. Rechte aus mangelhafter Leistung gelten auch nicht für Sachschäden, die durch fehlerhafte Installation, anderweitige Verwendung und für andere als die vorgesehenen Zwecke verursacht wurden (siehe Gebrauchsanweisung).
Insbesondere gelten die Rechte aus mangelhafter Leistung nicht für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Herstellers entstehen. Um den Mangel ordnungsgemäß zu beurteilen und den Anspruch auf die beanspruchte Ware zu begleichen, ist der Käufer, der kein Verbraucher ist, bei der Reklamation verpflichtet: (a) die mangelhafte Ware vorzulegen, (b) nachzuweisen, wann er die Ware vom Unternehmen gekauft hat, beispielsweise durch Vorlage eines Zahlungsnachweises für die Ware, Quittung oder Garantiekarte oder auf andere nachweisbare Weise (c) dem Unternehmen einen aktiven Kontakt für seine Person oder für die Person, die den Käufer vertritt (Telefon oder E-Mail), zur Verfügung stellen.
Das Unternehmen ist berechtigt, diesen Kontakt zu nutzen, um mit dem Käufer über den Verlauf und die Beilegung der Reklamation zu kommunizieren.
Für den Fall, dass im Kaufvertrag, in der Garantiekarte, in der Werbung oder in der Verpackung der Waren unterschiedliche Längen der Garantiezeit festgelegt sind, gilt die längste Frist.
Anspruch auf Ausübung von Rechten aus MANGELhafter Leistung und freiwilliger Qualitätsgarantie
Der Käufer ist berechtigt, sein Recht, das sich aus den Rechten aus mangelhafter Leistung oder von der freiwillig gewährten Qualitätsgarantie ergibt, nur für Waren, die Mängel aufweisen und von AUTOLIFT PRODUCTION s.r.o. in der Tschechischen Republik gekauft wurden, auszuüben.
Wenn die Waren nicht die in dieser Reklamationsordnung angegebenen Eigenschaften haben, hat der Käufer das Recht auf kostenlose Beseitigung des Mangels, insbesondere wenn der Mangel unverzüglich behoben werden kann; Ist dies aufgrund der Art des Mangels nicht unverhältnismäßig, kann der Käufer auch die Lieferung neuer Waren ohne Mängel verlangen. Betrifft der Mangel jedoch nur einen Teil der Waren, so kann der Käufer nur den Ersatz dieses Teils verlangen. Ist dies nicht möglich, kann er vom Kaufvertrag zurücktreten.
Der Käufer hat das Recht auf die Lieferung neuer Waren oder auf den Austausch eines Teils auch im Falle eines behebbaren Mangels, wenn er die Waren für das wiederholte Auftreten des Mangels nach der Reparatur oder für eine größere Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß verwenden kann. In diesem Fall hat der Käufer auch das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, und dem Käufer wird unter diesen Umständen der ursprüngliche Kaufpreis am Ort der Reklamation in bar ausgezahlt.
Wenn der Käufer nicht vom Kaufvertrag zurücktritt oder nicht von dem Recht auf Lieferung neuer Waren, auf den Austausch seiner Teile oder auf die Reparatur der Waren Gebrauch macht, kann der Käufer einen angemessenen Rabatt vom Kaufpreis verlangen. Der Käufer hat das Recht auf einen angemessenen Rabatt auch in dem Fall, wenn das Unternehmen keine neuen Waren ohne Mängel liefern, sein Teil ersetzen oder die Waren reparieren kann oder wenn das Unternehmen keine Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist arrangiert oder wenn die Nachbesserung erhebliche Schwierigkeiten für den Käufer verursachen würde. Wenn der Anspruch auf die Ware durch einen Rabatt beglichen wird, wird die Gelddifferenz zwischen dem Kaufpreis und dem Betrag nach dem Rabatt in Höhe des Rabattwerts am Ort der Reklamation in bar an den Käufer ausgezahlt, sofern der Käufer mit dem Unternehmen nichts anderes vereinbart.
REKLAMATIONSVERFAHREN
Es ist erforderlich, die Reklamation ohne Verzögerung einzureichen, sobald ein Mangel an der Ware aufgetreten ist, und zwar während der Frist zur Ausübung der Rechte aus mangelhafter Leistung bzw. Garantiezeit gemäß dieser Reklamationsordnung.
Das Unternehmen ist verpflichtet, über die Reklamation unverzüglich, in komplexeren Fällen innerhalb von zehn Arbeitstagen zu entscheiden (unter dem Begriff Entscheidung versteht sich die Methode zur Lösung der Reklamation). Diese Frist umfasst nicht die angemessene Zeit, abhängig von der Warensorte, die für eine professionelle Beurteilung des Mangels erforderlich ist.
Reklamationen, einschließlich der Beseitigung von Mängeln, müssen spätestens 30 Tage nach dem Datum ihrer Anspruchnahme beigelegt werden, es sei denn, das Unternehmen vereinbart mit dem Käufer einen längeren Zeitraum. Innerhalb dieser Frist wird das Unternehmen den Käufer auch über die Methode zur Bearbeitung der Reklamation informieren.
Für den Fall, dass der Käufer kein Verbraucher ist, gelten die in dieser Reklamationsordnung festgelegten Fristen jedoch nicht, sondern das Unternehmen verpflichtet sich, Beschwerden im Hinblick auf die professionelle Beurteilung der Waren durch den Lieferanten oder Hersteller so schnell wie möglich zu lösen.
Der Käufer beansprucht die Reklamation in der Betriebstätte des Unternehmens
Die Person, die die Reklamation bearbeitet, dh der zuständige Mitarbeiter des Unternehmens (insbesondere der Servicetechniker des Herstellers), ist verpflichtet, dem Käufer schriftlich zu bestätigen, wann der Käufer von dem Recht Gebrauch gemacht hat, was der Inhalt der Reklamation ist und welche Methode zur Bearbeitung der Reklamation der Käufer verlangt; weiter auch eine Bestätigung des Datums und der Art der Bearbeitung der Reklamation, einschließlich einer Bestätigung über das Erfolgen der Reparatur und ihrer Dauer, ggf. eine schriftliche Begründung für die Ablehnung der Reklamation.
Das Unternehmen kann die Beschwerde nur in der Betriebstätte beurteilen.
Das Unternehmen lehnt die Reklamation ab: (a) wenn die beanspruchten Waren einen Mangel aufweisen, für den das Unternehmen nach dem Gesetz oder dem Kaufvertrag, den Geschäftsbedingungen oder dieser Reklamationsordnung nicht haftet; (b) für den Fall, dass die Reklamation nicht innerhalb der Frist zur Ausübung der Rechte aus der mangelhaften Leistung, resp. Garantiezeit geltend gemacht wurde,; (c) für den Fall, dass der durch ihre Verwendung verursachte normale Verschleiß der Waren geltend gemacht wird, der Mangel durch unsachgemäße Installation, Handhabung oder Bedienung verursacht wurde, die den Anweisungen oder dem Zweck widerspricht, für den die Waren normalerweise verwendet werden; (d) wenn die Reklamation nicht ordnungsgemäß geltend gemacht wurde;
Bei Waren, die zu einem niedrigeren Preis verkauft werden, gelten die Rechte aus mangelhafter Leistung nicht für Mängel, für die ein niedrigerer Kaufpreis vereinbart wurde, bei gebrauchten Gegenständen nicht für Mängel, die dem Nutzungsgrad oder Verschleiß entsprechen, den die Waren bei Übernahme durch den Käufer hatten.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Der Wortlaut dieser Reklamationsordnung kann von der Gesellschaft jederzeit geändert oder ergänzt werden. Diese Bestimmung berührt jedoch nicht die Rechte und Pflichten, die sich aus den vor Inkrafttreten der neuen Reklamationsordnung geschlossenen Kaufverträgen ergeben.
GESCHÄFTSKONTAKT
Sitz der Gesellschaft: AUTOLIFT PRODUCTION s.r.o. mit Sitz Příkop 838/6, 602 00 Brno
Betriebsstelle des Unternehmens: K Rakůvkám (Gelände an der D1), 594 01 Velké Meziříčí
Bankverbindung: 1119863 / 2060 Diese Reklamationsordnung tritt am 1. März 2020 in Kraft und in Wirksamkeit.